14. September 2017 | 11:00 Uhr
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Verbraucherschützer-Tipps für Airberlin-Passagiere

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland rät, im Fall von Verspätungen vor Ort bei der Airline nach Gutscheinen für Mahlzeiten und einer möglichen Hotelunterbringung zu fragen. Wird der Flug annulliert, sollten Reisende auf einer Umbuchung bestehen. Außerdem empfehlen die Verbraucherschützer, möglichst kein Gepäck aufzugeben. Denn wenn es verloren geht oder beschädigt wird, bleiben die Kunden vermutlich auf dem Schaden sitzen. Business Traveller