Veranstalter muss für geänderte Donau-Kreuzfahrt Teil des
Veranstalter muss für geänderte Donau-Kreuzfahrt Teil des Reisepreises erstatten: Ein Ehepaar klagte, weil das Flussdelta wegen Niedrigwassers nicht befahrbar war und es die alternativ angebotenen Ausflüge nicht mitmachen wollte. Auch die Richterin sah dies als Reisemangel an und sprach den Rentnern 362,50 Euro Ersatz zu. Bonner Rundschau