7. August 2015 | 16:38 Uhr
Teilen
Mailen

Veranstalter haftet für falsche Rückflugzeit

Veranstalter haftet für falsche Auskunft über Rückflugzeit: Der Kläger buchte Hotel und Flughafentransfers auf Jamaika über den Veranstalter. Die Flüge kauften die Betroffenen selbst. Ein Reiseleiter vor Ort teilte den Gästen die verkehrte Abflugzeit mit, so dass sie die Maschine verpassten und teure Tickets kaufen mussten. Das Landgericht Frankfurt urteilte, der Schaden müsse erstattet werden. Hamburger Abendblatt

Anzeige Reise vor9