Urteil: Reiseverkürzung rechtfertigt Kündigung
Wenn sich eine zehntägige Fernreise wegen einer Flugänderung um zwei Tage verkürzt, können Urlauber kostenlos von ihrem Vertrag zurücktreten, so das Landgericht Köln. Außerdem stehe ihnen eine Entschädigung zu. Diese bemaß das Gericht angesichts zweier gestrichener Tage von insgesamt zehn Reisetagen auf 30 Prozent. Nordwest Zeitung