12. Dezember 2016 | 10:00 Uhr
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Mailen

Urteil: Putsch ist Reiserücktrittsgrund

Das Düsseldorfer Amtsgericht gab einen Ehepaar recht, dass im Juli spontan seinen Antalya-Urlaub absagte, als es am Flughafen kurz vor Mitternacht die ersten Nachrichten vom Staatsstreich hörte. Veranstalter ITT wollte den Reisepreis nicht zurückerstatten, weil andere Teilnehmer einen schönen Urlaub verbracht hätten. Es sei nicht klar gewesen, wie die Lage in der Türkei sich entwickelt, so die Richterin. Westdeutsche Zeitung