7. November 2018 | 10:00 Uhr
Teilen
Mailen

Urlaub ist im Todesfall vererbbar

Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können vom ehemaligen Arbeitgeber Ausgleichszahlungen für den nicht genommenen Jahresurlaub verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das deutsche Arbeitsrecht war nicht mit dem europäischen vereinbar. Spiegel