3. April 2012 | 09:40 Uhr
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Triebwerkschaden keine Ausrede für Ausgleichszahlung:

Triebwerkschaden keine Ausrede für Ausgleichszahlung: Ein technischer Defekt sei noch kein außergewöhnlicher Umstand, urteilt das Amtsgericht Rüsselsheim, deshalb müssten Airlines auch bei Verspätung wegen technischer Probleme den Passagieren Entschädigung zahlen. spiegel.de