Triebwerkschaden keine Ausrede für Ausgleichszahlung:
Triebwerkschaden keine Ausrede für Ausgleichszahlung: Ein technischer Defekt sei noch kein außergewöhnlicher Umstand, urteilt das Amtsgericht Rüsselsheim, deshalb müssten Airlines auch bei Verspätung wegen technischer Probleme den Passagieren Entschädigung zahlen. spiegel.de