Tod des Ehepartners kein Grund für Reiserücktritt
Stirbt der Partner vor dem Abreisetermin und der Trauernde will den Urlaub alleine nicht antreten, ist die Versicherung nicht zur Übernahme der Stornokosten verpflichtet, entschied nun das Amtsgericht München. Trauer sei keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinn der Reiserücktrittsbedingungen. N-TV