Teilentschädigung für verpassten Flug in Leipzig
Die Familie hatte zwei Stunden am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft in der Warteschlange gewartet und dann den Flug nicht mehr erreicht. Eine Aufforderung in der Schlange nach vorne zu kommen, habe sie nicht erhalten. Ein Gericht entschied nun, dass die Fluggesellschaft jeden Wartenden am Schalter hätte ansprechen müssen, ob er den Flug erreichen müsse. Die Familie hatte jedoch eine Teilschuld, da sie nicht nachgefragt hatte. Süddeutsche