Streit um Wegfall von Vergünstigung bei Mitarbeiterrabatten
Um die im Entwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 geplante Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte gibt es Streit. Sie würde neben dem Einzelhandel auch Beschäftigte aus der Touristik und der Verkehrssparte treffen. Kritiker sprechen von einer "verdeckten Gehaltskürzung".
Auch der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den steuerlichen Freibetrag für Belegschaftsrabatte abzuschaffen. Der Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz sieht vor, § 8 Absatz 3 Einkommensteuergesetz und damit den bisherigen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro jährlich ab 2027 vollständig zu streichen.
"Wer den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung. Gerade in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten ist das, das völlig falsche Signal", begründet DRV-Präsident Albin Loidl die Kritik des Verbandes. Mitarbeiterrabatte seien "kein überflüssiges Privileg, sondern ein bewährter Bestandteil des Gesamtpakets, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten bieten können". Daher lehne man eine ersatzlose Streichung der bestehenden Regelung ab
Personalrabatte gleichen begrenzte Gehaltsspielräume aus
Für die Reisewirtschaft wäre die Abschaffung besonders problematisch, heißt es vom DRV. Viele Unternehmen der Branche arbeiteten mit engen Margen und verfügten entsprechend nur über begrenzte Spielräume für höhere Gehälter. Vergünstigte Reiseleistungen aus dem eigenen Angebot seien daher ein wichtiger Aspekt für die Beschäftigten. Gleichzeitig könnten sie Unternehmen dabei helfen, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an die Branche zu binden.
"Die Politik darf nicht unterschätzen, welche Bedeutung solche Leistungen gerade für Branchen mit begrenzten Gehaltsspielräumen haben", so Loidl. Wenn dieser Vorteil steuerlich entwertet werde, treffe das Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen.
Mehr als nur ein Randthema
Hinzu komme ein weiterer branchenspezifischer Aspekt: Vergünstigte Reisen ermöglichten es Beschäftigten, Produkte, Destinationen und touristische Leistungen selbst kennenzulernen. Diese persönliche Produkterfahrung trage unmittelbar zur Beratungsqualität bei und komme damit auch der Kundschaft zugute.
Nach Angaben im Referentenentwurf haben bundesweit rund 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger vom Freibetrag für Belegschaftsrabatte profitiert. Durch seine Abschaffung erwartet der Staat Steuermehreinnahmen von jährlich rund 240 Millionen Euro. Loidl hält dagegen: "Wer die Attraktivität von Arbeit erhöhen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen will, darf freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht steuerlich entwerten. Hände weg von den Mitarbeiterrabatten."
Christian Schmicke