26. Juni 2013 | 15:14 Uhr
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Rückkehr einen Tag später ist Reisemangel:

Rückkehr einen Tag später ist Reisemangel: Kosten, die durch die Verschiebung eines Rückflugs mit Ankunft nach Mitternacht entstehen, sind zu ersetzen. Das können Late-Check-Out oder Flughafentransfer sein. Das Amtsgericht Duisburg meint, dass die Nachtruhe nicht erheblich eingeschränkt werden darf. dmm.travel

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