Rückkehr einen Tag später ist Reisemangel:
Rückkehr einen Tag später ist Reisemangel: Kosten, die durch die Verschiebung eines Rückflugs mit Ankunft nach Mitternacht entstehen, sind zu ersetzen. Das können Late-Check-Out oder Flughafentransfer sein. Das Amtsgericht Duisburg meint, dass die Nachtruhe nicht erheblich eingeschränkt werden darf. dmm.travel