4. April 2018 | 11:00 Uhr
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Reisemangel muss an Veranstalter gemeldet werden

Als Pauschalreisender nur den Reiseleiter vor Ort zu informieren, reiche nicht aus, hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Der Reiseleiter sei kein sogenannter rechtsgeschäftlicher Vertreter des Veranstalters. Er kümmert sich vielmehr darum, mögliche Mängel direkt zu beseitigen. FVW

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