Rabatte auf Flugportalen können unzulässig sein
Nämlich dann, wenn sie nur für wenig Kunden erreichbar sind. Im konkreten Fall war der günstigste Flug nur mit einer wenig verbreiteten Kreditkarte buchbar. Damit verstieß das Portal gegen EU-Recht, entschied das Oberlandesgericht Dresden. Denn dann könnten die Preise gerade nicht schnell und effektiv verglichen werden. Reiseportale verstoßen immer wieder gegen Regeln zur verständlichen Anzeige von Preisen. Süddeutsche