16. Mai 2017 | 18:25 Uhr
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Probleme mit Papieren sind Risiko der Reisenden

So urteilte am Dienstag der Bundesgerichtshof zur Klage einer Familie gegen einen Reiseveranstalter. Aber der Reihe nach – denn der Fall ist eine Aneinanderreihung von Kuriositäten, die sich das Etikett "dumm gelaufen" redlich verdient haben: Eine Familie wollte zwei Wochen durch die Vereinigten Staaten reisen, doch am Frankfurter Flughafen war der Trip schon beendet. Der Zugang zum Flugzeug wurde ihnen verweigert. Die Pässe von Mutter und Tochter seien als gestohlen gemeldet, erklärte die Polizei. Dabei hielten beide ihre neuen Reisepässe in der Hand. Sie waren gleich nach der Buchung beim Amt beantragt und rechtzeitig abgeholt worden.

Bald – aber nicht rechtzeitig, denn die Reise war geplatzt – wurde klar, dass die Familie einer Behördenpanne zum Opfer gefallen war. Und die ging so: Die Bundesdruckerei wartete vergeblich auf eine Bestätigung für den Eingang der Papiere durch die Gemeinde. So landeten die Pässe auf der Fahndungsliste und wurden gesperrt. Deshalb, und wegen der strengen US-Gesetzgebung bei Einreisen, konnte die Familie nicht fliegen.

Die Folgen waren für die Betroffenen ärgerlich. Von den 4.150 Euro, die die Reise gekostet hatte, erstattete der Veranstalter nur gut 1.000 Euro, weil die Stornierung erst am geplanten Antrittstermin erfolgte. Die Familie klagte gegen den Veranstalter und wurde nun höchstinstanzlich abgewiesen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass es sich bei dem Missgeschick nicht um höhere Gewalt handele. Die sei nur gegeben, wenn das Ereignis weder der "Sphäre" des Veranstalters noch der des Reisenden zuzurechnen sei, so die Richter. Im Verhältnis zum Reiseveranstalter falle die Mitführung geeigneter Ausweispapiere jedoch "in die Risikosphäre des Reisenden, ohne dass es darauf ankäme, aus welchen Gründen die Pässe der Reisenden nicht als ausreichend angesehen wurden", urteilte das Gericht. Maßgeblich sei allein, "dass keine allgemeine Beschränkung der Reisemöglichkeiten – wie etwa ein kurzfristig eingeführtes Visumserfordernis – vorlag, die jeden anderen Reisenden ebenso getroffen hätte".

Aufgeben will die Familie nach dem Urteil dennoch nicht. Ihr Anwalt hatte bereits angekündigt, dass als nächstes die Gemeinde in die Pflicht genommen werden soll. Schließlich handelte es sich um ein Behördenversagen. Dort wären die Forderungen ja vielleicht ohnehin besser aufgehoben.

Christian Schmicke

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