Lufthansa erringt Etappensieg im Streit mit Condor
Nach einem bereits im Mai gefällten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss Lufthansa Condor keine besonderen Konditionen für Zubringerflüge nach Frankfurt zu Condor-Fernflügen mehr anbieten. Das berichtet die FAZ. Das Hauptverfahren in der Angelegenheit steht indes weiter aus.

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Lufthansa und Condor liegen seit 2020 im Clinch um Zubringerflüge
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Lufthansa dürfte nach dem Beschluss laut FAZ die Konditionen für die Zubringerflüge, mit denen Condor ihre Langstreckenmaschinen füllt, mit sofortiger Wirkung ändern. Unter Berufung auf Branchenkreise meldet die Zeitung, dass der Airline-Konzern diese Gelegenheit von Oktober an auch nutzen könnte. Condor könnte dann zwar weiter Plätze auf den Lufthansa-Zubringern nach Frankfurt einkaufen, jedoch nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen.
Formal sei es vor dem OLG Düsseldorf um einen Streit zwischen Lufthansa und dem Bundeskartellamt gegangen, heißt es weiter. Bei diesem hatte sich Condor beschwert. Die Behörde sah es daraufhin als erwiesen an, dass Lufthansa ihre Marktmacht missbraucht habe, als sie am 30. November 2020 das sogenannte "Special Prorate Agreement" über die Zubringerflüge aufkündigte.
Kommt es zu einer Verhandlungslösung?
Lufthansa hatte daraufhin gegen den Kartellamtsbeschluss geklagt. Das OLG urteilte nun, dass die bisherigen Zubringerregeln nicht fortgesetzt werden müssten. Lufthansa habe ein "schützenswertes Interesse", nicht zu viele Condor-Passagiere nach Frankfurt fliegen zu müssen, da dann auf Zubringerflügen Plätze für die Lufthansa-eigenen Fernstreckenkunden fehlen könnten, berichtet die FAZ.
Während ein abschließendes Urteil zu dem Thema wohl erst im Hauptverfahren zu erwarten ist, befinden sich die Kontrahenten offenbar in Gesprächen, um den lang andauernden Streit außergerichtlich beizulegen. Das bestätigen jedenfalls beide Airlines.
Christian Schmicke