Keine Entschädigung bei Flugverspätung nach Blitzschlag
Südafrika: Eine außergewöhnlich verkaufsstarke Destination
Südafrika bietet Reisebüros ein überzeugendes Gesamtpaket: außergewöhnliche Erlebnisse, eine hohe emotionale Bindung und große Vielfalt sowie ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. All das spiegelt die aktuelle internationale Kampagne "Come Find Your Joy – Finde, was dich glücklich macht – in Südafrika", die Reisebüros nun im Verkauf unterstützt. Reise vor9
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Blitzschlag, der zu einer Verspätung führt, keinen Anspruch auf Entschädigung begründet. Der Fall betraf einen Flug von Austrian Airlines, bei dem ein Blitz die Maschine traf und eine Sicherheitsüberprüfung notwendig machte. Laut EuGH gilt dies als "außergewöhnlicher Umstand", der die Fluggesellschaft von einer Entschädigung befreit. Die Airline muss aber nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätung zu vermeiden. Tip Online