Keine Entschädigung für wilden Streik bei Tuifly
Arbeits- und tarifrechtlich nicht legitimierte Arbeitsniederlegungen stellten einen "außergewöhnlichen Umstand“ dar, der eine Befreiung von der Entschädigungspflicht möglich mache, meint ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs zu einer Klage gegen Tuifly. Die Airline müsse allerdings "alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern". FAZ