IHK-Pflichtmitgliedschaft bleibt bestehen
Ein Reiseveranstalter aus Kassel und eine Firma aus Memmingen hatten eingewendet, dass regionale Kammern angesichts der EU, globaler Märkte und weltweiter Krisen nicht mehr in der Lage seien, Unternehmensinteressen angemessen zu vertreten. Das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass die Beitragspflicht nicht zu beanstanden sei. Spiegel