13. Januar 2021 | 07:00 Uhr
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Mailen

Hoteliers dürfen Vorlage des Impfpasses verlangen

Entgegen anderslautender Äußerungen aus der Politik, könnten Hoteliers und Gastwirte das Betreten ihrer Räumlichkeiten davon abhängig machen, ob eine Person gegen das Coronavirus geimpft sei. Das entspräche der aktuellen Rechtslage, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Uwe Schlegel. Das habe mit der Corona-Pandemie nichts zu tun, Hoteliers und Gastwirte seien grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, wen sie bewirten oder beherbergen würden. Presseportal

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