4. August 2016 | 11:00 Uhr
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Holidaycheck gewinnt gegen A&O Hotels

Ein Hotelier könne nicht pauschal verlangen, dass angeblich unwahre Behauptungen in Bewertungen gelöscht werden, entschied das OLG Hamburg. Vielmehr müsse die Unterkunft im einzelnen nachweisen, dass ein Kommentar falsch sei, sagen die Richter. Top Hotel

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