20. Oktober 2016 | 11:00 Uhr
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Mailen

Grillenzirpen ist kein Reisemangel

Das gilt, wenn die Geräusche für die Natur des bereisten Landes typisch sind, erklärt das Amtsgericht Siegburg. Ein Zypern-Urlauber hatte geklagt mit der Begründung, dass eine Erholung bei Zirpen von sieben Uhr morgens bis sieben Uhr abends nicht möglich sei. Dafür wollte er nur die Hälfte des Reisepreises von 2.200 Euro zahlen. Das Troisdorfer Reisebüro stimmte im Rahmen eines Vergleichs einer Ermäßigung von 150 Euro zu. Legal Tribune Online

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