15. November 2017 | 10:00 Uhr
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Mailen

Geschäftliche Mails nicht an Privatadresse senden

Oft wollen Arbeitnehmer von zu Hause weiterarbeiten und schicken geschäftliche Unterlagen an ihr privates E-Mail-Konto. Das ist gut gemeint, kann jedoch erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ohne Einverständnis des Arbeitgebers ist es grundsätzlich nicht erlaubt. Werden die Informationen zu betriebsfremden oder dem Arbeitgeber schädigenden Zwecken genutzt, sind eine fristlose Kündigung oder strafrechtliche Schritte als Konsequenz denkbar. FAZ