15. Januar 2016 | 10:00 Uhr
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Fremdenfeindliche Posts erlauben Kündigung

Rassistische Beiträge oder das Liken solcher Standpunkte in sozialen Netzwerken können den Betriebsfrieden stören. Dies gilt, wenn sie das Vertrauensverhältnis zerrütten oder mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang gebracht werden und dessen Ruf schädigen, etwa weil unter den Facebook-Freunden Kollegen oder Geschäftspartner sind.