Fluglinie haftet nicht für Maus an Bord:
Fluglinie haftet nicht für Maus an Bord: Wenn sie als blinder Passagier für massive Verspätung sorgt, haben Passagiere keinen Anspruch auf Schadenersatz, urteilte das Düsseldorfer Amtsgericht. Das vor Abflug in Punta Cana entdeckte Nagetier war dafür verantwortlich, dass der Air-France-Flieger nicht rechtzeitig abhob. RP Online