18. Januar 2018 | 10:00 Uhr
Teilen
Mailen

Fehlende Besichtigungen für BGH ein Stornogrund

Wenn auf einer gebuchten Rundreise wichtige Sehenswürdigkeiten aus dem Programm gestrichen werden, dürfen Kunden kostenlos zurücktreten, entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall ging es um eine China-Rundreise. Eine Woche vor Abflug hatte der Veranstalter mitgeteilt, dass die Verbotene Stadt und der Platz des Himmlischen Friedens wegen einer Militärparade nicht besucht werden könnten. Darin sahen die Richter einen erheblichen Reisemangel, die Stornierung der gesamten 14-tägigen Reise sei daher gerechtfertigt. Tagesschau