Es gibt kein Recht auf Hitzefrei
Nach der Arbeitsstättenregelung soll die Raumtemperatur nicht über 26 Grad liegen. In Ausnahmefällen müssen die Arbeitnehmer Hitze von 35 Grad und mehr aushalten. Jedoch muss der Arbeitgeber dann Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise den Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung. Schwangere, stillende Mütter oder Mitarbeiter mit Attest können die Einhaltung bestimmter Temperaturen verlangen, ansonsten haben sie ein Recht auf Freistellung. Spiegel