Erfolgreiche Klage gegen schlechte Bewertung
Ein Restaurant hatte Google aufgefordert die schlechte Bewertung zu löschen, weil nicht ersichtlich war, dass es sich um das Urteil eines tatsächlichen Kunden handele. Der Gastwirt konnte anhand des verwendeten Kürzels des Bewerters und der fehlenden verbalen Ausführungen nicht auf einen Besucher seines Lokals schließen, Google hingegen nicht belegen, dass es ein Kunde war. So entschied das Landgericht Hamburg zugunsten des Wirtes. Shopbetreiber-Blog