11. Dezember 2012 | 23:09 Uhr
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Entschädigung wird auch bei Startabbruch

Entschädigung wird auch bei Startabbruch eines Flugzeugs fällig: Kommt es zu einer deutlichen Verspätung, weil der Pilot noch vor dem Abheben wegen eines technischen Defekts abbricht, gibt es eine Ausgleichszahlung, entschied das Landgericht Frankfurt. airliners.de

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