Entschädigung wird auch bei Startabbruch
Entschädigung wird auch bei Startabbruch eines Flugzeugs fällig: Kommt es zu einer deutlichen Verspätung, weil der Pilot noch vor dem Abheben wegen eines technischen Defekts abbricht, gibt es eine Ausgleichszahlung, entschied das Landgericht Frankfurt. airliners.de