25. Oktober 2017 | 11:00 Uhr
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Eine gängige Zahloption muss kostenlos sein

Ein Reiseportal muss eine gängige Zahlungsmöglichkeit etwa per Bankeinzug, Rechnung oder Kreditkarte wie Mastercard oder Visa kostenlos anbieten. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Die Verbraucherzentrale hatte gegen Expedia geklagt, bei dem eine kostenlose Buchung lediglich über die hierzulande kaum verbreitete Visa-Electron-Karte möglich war. Trierischer Volksfreund