Ein ausgelassener Hafen macht eine Kreuzfahrt nicht wertlos:
Ein ausgelassener Hafen macht eine Kreuzfahrt nicht wertlos: Weil bei einer zweiwöchigen Nordland-Reise Reykjavik wegen schlechten Wetters ins Wasser fiel, kann niemand den gesamten Reisepreis zurückverlangen. Ein Ausgleich für den betroffenen Tag muss reichen, so das Amtsgericht Rostock. spiegel.de