Datenschutzgrundverordnung erfordert Umdenken
Wer die Kundendaten beim Besuch einer Website speichern will, muss den User darüber informieren und braucht dafür seine Einwilligung. Der Website-Besucher kann die Löschung seiner Daten verlangen und das muss ihm auf einfache Art ermöglicht werden. Für Newsletter wird ein Unsubscribe-Link Pflicht (Opt-out). Unternehmen müssen künftig die Methoden und den Zweck der Datensammlung in einer Folgenabschätzung darlegen und den Usern kostenfrei und zügig Auskunft über gespeicherte Daten geben. Horizont