18. Februar 2016 | 10:00 Uhr
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Chef darf Surfverhalten der Angestellten prüfen

Hat ein Vorgesetzter den Verdacht, dass ein Mitarbeiter privat im Internet unterwegs ist, darf er auch ohne dessen Zustimmung den Browserverlauf am Dienstrechner auswerten, urteilt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Welt

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