Bett auf Kreuzfahrtschiff muss leicht erreichbar sein
Sonst ist es ein Reisemangel, entschied das Landgericht Frankfurt. Im konkreten Fall verlangten die Richter, dass die Betten in einer Zweierkabine so angeordnet sein müssen, dass beide Reisende ihre Betten ohne Mühen erreichen könnten. Ein schmaler Spalt am Fußende des einen Betts reicht nicht. Die Klägerin erhielt fünf Prozent des Reisepreises zurück. Lausitzer Rundschau