15. Dezember 2017 | 10:00 Uhr
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Mailen

Bessere Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Januar 2018 angeschafft werden, dürfen bis zur Höhe von 250 Euro sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt werden, ohne dass sie im Anlagenverzeichnis aufzuführen sind. Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die steuerlich sofort und in voller Höhe abgeschrieben werden können, wird von 410 auf 800 Euro erhöht. Top Hotel