1. Dezember 2016 | 10:00 Uhr
Teilen
Mailen

Behinderte haben das Recht auf Rundum-Service

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt, dass Menschen mit Behinderung an der Information abgeholt, zum Check-in gebracht und durch die Kontrollen begleitet werden. Airlines müssen auch dafür sorgen, dass sie Anschlussflüge oder Bus und Taxi erreichen. Reisende sollten den Wunsch nach Betreuung mindestens 48 Stunden vor Abflug anmelden. Austrian Aviation