Auch bei Vogelschlag muss Airline manchmal Entschädigung za
Auch bei Vogelschlag muss Airline manchmal Entschädigung zahlen: Normalerweise gilt dies als "höhere Gewalt", was Airlines von Zahlungen befreit. Da die Fluggesellschaft aber weder genaue Angaben zu dem Vorfall noch zu den ergriffenen Maßnahmen machen konnte, gab das Gericht den Klägern recht. Biz Travel