Airline muss geänderte Flugzeit dem Passagier mitteilen
Es reicht nicht aus, das Reisebüro oder den Veranstalter zu informieren. Beide seien keine Empfangsvertreter des Passagiers, so das Amtsgericht Nürnberg. Die Fluggesellschaft müsse die Passagiere selbst rechtzeitig informieren. Der Flug des Klägers war von früh morgens auf abends verschoben worden und er hatte dies erst wenige Tage vor Abflug zufällig auf der Homepage der Airline entdeckt. Deshalb sprach ihm der Richter für sich und seiner Familie vier mal 400 Euro Entschädigung zu. Airliners