Airline muss für Anwalt ohne Mahnung nicht zahlen
Bei Entschädigungsansprüchen wegen langer Flugverspätungen sollten Airline-Kunden den Mahnprozess selber einleiten. Denn die Kosten für einen Anwalt muss die Fluggesellschaft nur bezahlen, wenn sie sich mit der Zahlung nachweislich in Verzug befunden hat. Das entschied das Landgericht Frankfurt. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger keine Mahnung geschickt, sondern sofort den Anwalt beauftragt. Volksfreund