Airline muss auch bei Verspätung
Airline muss auch bei Verspätung wegen Nachtflugverbots zahlen: Eine Frau wollte abends von Frankfurt nach Buenos Aires fliegen. Die Maschine war allerdings zu spät an der Startbahn und musste zurück zum Gate rollen. Die Passagiere kamen erst am nächsten Morgen weiter. Das Gericht sprach der Frau eine Entschädigung von 600 Euro zu, obwohl die Flugsicherung Schuld war. n-tv.de