Airline haftet nicht für Verspätung
Airline haftet nicht für Verspätung durch Prügelei an Bord: Ein Ferienflieger musste wegen zwei Streithähnen notlanden und erreichte sein Ziel deshalb sieben Stunden später als geplant. Ein davon betroffenes Ehepaar klagte und ging leer aus. Das Amtsgericht Köln bewertete den Fall als "außergewöhnlichen Umstand". Rheinische Post