Abweichende Kreuzfahrtroute nicht unbedingt Mangel
Abweichende Kreuzfahrtroute nicht unbedingt ein Reisemangel: Ein Ehepaar buchte eine Reise inklusive Spitzbergen-Umrundung. Der Kapitän entschied sich für eine alternative Variante. Das Amtsgericht München entschied, dass die Urlauber kein Geld zurück bekommen, da in der Beschreibung des betreffenden Abschnitts lediglich "auf See" stand. merkur-online.de