5. September 2018 | 11:00 Uhr
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Abmahnwelle bei Instagram

Dabei geht es um fehlende Impressen, die für geschäftliche Accounts vorgeschrieben sind. Vor allem Influencer sind betroffen, bei denen nicht klar ist, ob sie privat oder beruflich posten. Ist der Account geschäftlich, besteht Impressumspflicht. Die kann bei Instagram nur mit einem sprechenden Link auf das Impressum der eigenen Webseite erfüllt werden. Absatzwirtschaft