4. Januar 2017 | 10:00 Uhr
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Mailen

Ãœbergangsfrist zur Aufbewahrungspflicht abgelaufen

Mit Jahresbeginn müssen Unternehmen alle geschäftlichen E-Mails ohne Ausnahme zehn Jahre lang in elektronischer Form archivieren. Der Ausdruck in Papierform genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Mails inklusive Kopfdaten und Anhängen sind revisionssicher, das heißt auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher aufzubewahren.

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