Das Bundesinnenministerium will für Urlauber mit frühen oder späten Abflügen und Ankünften keine Ausnahme bei der Ausgangssperre zulassen. Das geht aus der Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Reise vor9 hervor. Zwischen 22 und 5 Uhr ist bei touristischen Reisen die Fahrt zum und vom Flughafen verboten.