In einem Pflegeheim in Niedersachsen stellte die Aufsicht erhebliche Mängel beim Umgang mit Arzneimitteln fest. Medikamente waren nicht gesichert, Gaben nicht nachvollziehbar dokumentiert, Schränke verschmutzt, Metamizol abgelaufen. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestätigte die Auflagen und Zwangsgelder grundsätzlich. Ein Zwangsgeld von 30.000 Euro für jeden einzelnen Verstoß sei nach vorläufiger Einschätzung aber unverhältnismäßig. Apotheke Adhoc