Strände müssen in Deutschland frei zugänglich sein
Das hat im September das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Kommunen können zur Refinanzierung ihrer Infrastruktur nicht mehr auf Strandgebühren zurückgreifen, es sei denn, sie bieten beispielsweise einen bewachten Badebetrieb mit Rettungs- und Erste-Hilfe-Station, Umkleiden und Strandduschen an. Auf der Suche nach alternativen Einnahmemöglichkeiten sind Tageskurbeiträge oder Parkgebühren im Gespräch. Weser Kurier