3. August 2019 | 07:00 Uhr
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Richtig kündigen

An sich genügt der einfache Satz: "Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Termin“ auf Papier geschrieben und mit Unterschrift versehen. Und eine fristgemäße Kündigung muss nicht begründet werden. Wichtig sind ein Briefkopf mit der Adresse des Arbeitnehmers und der vollständigen Firmenanschrift des Arbeitgebers sowie dem Datum. In der Anrede sollte diejenige Person genannt werden, an die die Kündigung gerichtet ist. Welt

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