Kein Geld bei Dusch-Unfall
Wer sich auf einer Dienstreise beim Duschen eine Verletzung zuzieht, kann das nicht als Arbeitsunfall deklarieren. Das entschied ein Gericht in Erfurt. Die gesetzliche Versicherung decke nur Tätigkeiten ab, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den eigentlichen Aufgaben in einem Arbeitsverhältnis stehen. Spiegel Grafik: Navback CC BY-SA 2.5