19. Januar 2019 | 10:00 Uhr
Teilen
Mailen

Kein Geld bei Dusch-Unfall

Wer sich auf einer Dienstreise beim Duschen eine Verletzung zuzieht, kann das nicht als Arbeitsunfall deklarieren. Das entschied ein Gericht in Erfurt. Die gesetzliche Versicherung decke nur Tätigkeiten ab, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den eigentlichen Aufgaben in einem Arbeitsverhältnis stehen. Spiegel Grafik: Navback CC BY-SA 2.5

Anzeige Reise vor9