15. Februar 2020 | 07:00 Uhr
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Karneval-Regeln für den Job

Mitarbeiter, die während der Arbeit Alkohol trinken wollen, sollten sich mit dem Chef absprechen, sonst riskieren sie eine Abmahnung. Auch das Abschneiden von Krawatten muss vorher genehmigt werden, denn es kann eine Schadensersatzklage drohen. Wer den Rosenmontag im Radio verfolgt, muss sicherstellen, dass die Arbeit nicht beeinträchtigt und die Kollegen nicht gestört werden. Verkleidungen und Schminke hängen vor allem davon ab, ob man Kundenkontakt hat. RP Online

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