FTI
24. August 2019 | 07:00 Uhr
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Kann man sich Urlaubsansprüche auszahlen lassen?

Der Anspruch auf übriggebliebene Urlaubstage aus dem Vorjahr gilt laut Gesetz nicht das ganze Jahr, sondern verfällt – außer bei Langzeitkranken – am 31. März des Folgejahres. Eintauschen des Resturlaubs in zusätzliches Geld ist nur dann erlaubt, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr gewährt werden kann. Welt

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