Kann man sich Urlaubsansprüche auszahlen lassen?
Der Anspruch auf übriggebliebene Urlaubstage aus dem Vorjahr gilt laut Gesetz nicht das ganze Jahr, sondern verfällt – außer bei Langzeitkranken – am 31. März des Folgejahres. Eintauschen des Resturlaubs in zusätzliches Geld ist nur dann erlaubt, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr gewährt werden kann. Welt